Nach einer ersten summarischen Beurteilung scheine der geplante Weg vor dem Haus C zu schmal zu sein, um bei senkrecht angeordneten Parkplätzen ausreichend Platz für die notwendigen Manöver zu bieten, was vorliegend einer näheren Prüfung bedürfe. Mit gleicher Verfügung bat das Rechtsamt der BVD die Vorinstanz um Zustellung von im Amtsbericht der Gemeinde Worben vom 10. Dezember 2024 aufgeführten, jedoch im bewilligten Entscheid nicht enthaltenen Plänen. Die Vorinstanz stellte dem Rechtsamt der BVD die Pläne «Erdgeschoss mit Kanalisation» vom 6. Mai 2024, «Nachweis abgeschr. Raumhöhen» vom 21. August 2024 sowie «EG Zufahrt Sichtberme» vom 21. August 2024 am 6. Juni 2025 per E-Mail zu.