Mit Gesamtbauentscheid vom 14. März 2025 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland (nachfolgend Vorinstanz) die Baubewilligung sowie die Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstands für einen Parkplatz und den Containerstandplatz. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 11. April 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragte die Aufhebung des Gesamtbau- 1/10 BVD 110/2025/46