1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 18. Juni und 26. Juli 2024 bei der Gemeinde Worben ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Gebäudes auf Parzelle Worben Grundbuchblatt Nr. H.________ und den Neubau einer Überbauung mit drei Mehrfamilienhäusern, einem Carport mit Sitzplatz sowie aussenaufgestellten Wärmepumpen auf den Parzellen Worben Grundbuchblatt Nrn. H.________ und P.________. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Arbeitszone, 2 Geschosse (WA2). Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache.