2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 7. April 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, das Bauvorhaben sei nicht zu bewilligen. Sie machen insbesondere geltend, das vorgesehene Bauprojekt sei maximiert und überdimensioniert und passe nicht ins Ortsbild. 1/3 BVD 110/2025/43