1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 22. September 2023 ein Baugesuch ein für einen Abbruch und Neubau mit 12 Wohneinheiten und einem Gewerbelokal im Erdgeschoss sowie einer unterirdischen Autoeinstellhalle auf den Parzellen Saanen Grundbuchblatt Nrn. B.________ und E.________. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Verfügung vom 26. März 2025 gab das Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen den Verfahrensbeteiligte Kenntnis von Eingaben und stellte den Entscheid über das Baugesuch in Aussicht.