Vorliegend sind die grossen Fensterfronten der Wohn- und Esszimmer sowie die sich davor befindenden (Dach-)Terrassen bzw. Sitzplätze allesamt auf die Nordwestseite ausgerichtet und werden dadurch insbesondere von der Abendsonne stärker besonnt; entsprechend ist die Einhaltung des grossen Grenzabstands auf der Nordwestseite aus dem Gesichtswinkel der Wohnhygiene lohnender. Hinzu kommt, dass auch der Vorgartenbereich mit dem projektierten Spielplatz auf der Nordwestseite des Gebäudes zu liegen kommen wird (siehe Umgebungsgestaltungsplan vom 18. September 2023 in den Vorakten, pag.