Weiter ist zu beachten, dass Wohnräume aus gesundheitlichen Gründen unmittelbar von aussen genügend Licht und Luft erhalten müssen (Art. 64 Abs. 1 BauV7). Der grosse Grenzabstand auf der besonnten Längsseite trägt zur wohnhygienisch erwünschten Belichtung und Besonnung der Wohnräume bei.8 Dieser Effekt kann grundsätzlich auch erzielt werden, wenn die Längsseite nicht direkt nach Süden ausgerichtet ist. Vorliegend sind die grossen Fensterfronten der Wohn- und Esszimmer sowie die sich davor befindenden (Dach-)Terrassen bzw. Sitzplätze allesamt auf die Nordwestseite ausgerichtet und werden dadurch insbesondere von der Abendsonne stärker besonnt;