194), was unbestrittenerweise und insbesondere unter Berücksichtigung des hier anzuwendenden Hangzuschlags innerhalb der zulässigen Masse liegt. Der hintere bzw. bergseitige Gebäudeteil im Südwesten weist in seinem nordwestlichen Bereich eine traufseitige Fassadenhöhe von 8.65 m und eine Gesamthöhe von 11.35 aus (siehe Baugesuchsplan «Fassade Nordwest» vom 18. September 2023 in den Vorakten, pag. 197). An seiner Südwestfassade und somit bergseitig beträgt die traufseitige Fassadenhöhe allerdings entgegen dem Vorbringen der Beschwerdeführerin nur 5.9 m und die Gesamthöhe 8.6 m (siehe Baugesuchsplan «Fassade Südwest» vom 18. September 2023 in den Vorakten, pag.