Weiter ist in Übereinstimmung mit dem vorinstanzlichen Entscheid festzuhalten, dass es sich bei der vorliegend geplanten Baute um ein vertikal gestaffeltes Gebäude handelt, dessen Staffelung in der Höhe entsprechend Art. 214 Abs. 1 Bst. a) GBR mindestens 2 m beträgt. Entsprechend der Skizze in Anhang A132 Abs. 3 GBR ist die Gebäudehöhe somit für jeden der versetzten Gebäudeteile gesondert zu ermitteln. 4 Baureglement der Gemeinde Lyss vom 18. Juni 2012, genehmigt vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) am 11. September 2013 / 20. Juni 2014 / 9. März 2021. 5 Abrufbar unter www.raumplanung.dij.be.ch/de/start/arbeitshilfen-und-muster/musterbaureglement--mbr-.html.