6. In ihren Schlussbemerkungen vom 28. August 2025 erklärte sich auch die Beschwerdeführerin mit dem beantragten Parteiwechsel einverstanden und hielt an ihren ursprünglichen Rechtsbegehren fest. 7. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen