5. Mit Verfügung vom 26. Juni 2025 bot das Rechtsamt der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, sich zum beantragten Parteiwechsel zu äussern. Diese erklärte sich mit Schreiben vom 16. Juli 2025 damit einverstanden und schloss sich gleichzeitig den in der Beschwerdeantwort vom 8. Mai 2025 von der ursprünglichen Bauherrschaft gestellten Anträgen vollumfänglich an. Mit Verfügung vom 7. August 2025 gab das Rechtsamt dem beantragten Parteiwechsel statt und nahm die Beschwerdegegnerin ins Rubrum auf.