4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 6. Mai 2025 beantragte die Gemeinde Lyss die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung ihres Gesamtbauentscheids vom 5. März 2025. Mit Beschwerdeantwort vom 8. Mai 2025 beantragte die ursprüngliche Bauherrschaft einen Parteiwechsel zu Gunsten der Beschwerdegegnerin, zumal sie das betreffende Grundstück nach Erteilung der generellen Baubewilligung rechtmässig an diese veräussert habe. Weiter beantragt sie die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Gesamtbauentscheids vom 5. März 2025.