2. Nach diversen Mängelbehebungen und der Einreichung ergänzender Unterlagen sowie mehrerer Projektänderungen erteilte die Gemeinde Lyss der Bauherrschaft mit Gesamtbauentscheid vom 5. März 2025 die generelle Baubewilligung für das geplante Bauvorhaben. 3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 2. April 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 5. März 2025 und die Erteilung des Bauabschlags für das geplante Bauvorhaben der