1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Kosten gemäss Dispositiv-Ziffer 4.5 des Bauentscheids der Gemeinde Seeberg vom 20. Dezember 2024 werden auf total CHF 1233.95 reduziert. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Bauentscheid der Gemeinde Seeberg vom 20. Dezember 2024 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 200.00 werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 20 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG