tigung an die betroffenen Nachbarinnen und Nachbarn eine Gebühr vom 20.00 pro Anzeige verrechnet. Die Kosten von CHF 40.00 sind demnach von den Beschwerdeführenden zu tragen. Insgesamt reduzieren sich die Kosten folglich um CHF 355.85. Die weiteren Kostenpunkte werden von den Beschwerdeführenden nicht konkret beanstandet. Sie werden in der Gebührenzusammenstellung detailliert aufgeführt und erscheinen allesamt nachvollziehbar. Insbesondere gibt auch die Grundgebühr in Höhe von CHF 629.35, welche sich gestützt auf Art. 12 GebV Bau OA West nach den voraussichtlichen Baukosten berechnet, keinen Anlass zu Beanstandungen. 3. Ergebnis und Kosten des Beschwerdeverfahrens