Dies ändert weder etwas an der Baubewilligungspflicht noch an der Notwendigkeit eines Fachberichts betreffend den Brandschutz. Dass sich darin auch Auflagen finden, welche aufgrund des Verzichts der Beschwerdeführenden auf den Einbau eines Cheminéeofens zwischenzeitlich hinfällig geworden sind, ändert daran ebenfalls nichts. Die für den Fachbericht Brandschutz verrechneten Kosten von CHF 194.60 erscheinen sodann nicht übersetzt. e) Die Beschwerdeführenden beanstanden weiter sinngemäss die Veröffentlichung des Vorhabens im amtlichen Anzeiger und die dadurch entstandenen Kosten.