Die Auflagen im Fachbericht Brandschutz definieren, welche baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen durch die Bauherrschaft umzusetzen sind, um die Brandsicherheit zu gewährleisten. Gemäss den Angaben im Fachbericht erfolgte die Beurteilung anhand der eingereichten Baugesuchsunterlagen und Pläne. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden geht der Fachbericht demnach auf das konkrete Bauvorhaben ein, auch wenn er nebst den wenigen spezifisch auf das vorliegende Vorhaben ausgerichteten Auflagen diverse allgemein gefasste Auflagen enthält. Dies ändert weder etwas an der Baubewilligungspflicht noch an der Notwendigkeit eines Fachberichts betreffend den Brandschutz.