Bei dieser Ausgangslage ist es nicht zu beanstanden, dass die Gemeinde davon ausgegangen ist, das Vorhaben betreffe die Brandsicherheit und gestützt darauf die Baubewilligungspflicht bejaht hat. Im Baubewilligungsverfahren sind die entsprechenden Feuerschutzauflagen festzulegen. Dass die Gemeinde resp. das Kompetenzzentrum BAU OA- West zu diesem Zweck den zuständigen Feueraufseher beigezogen hat, ist nachvollziehbar und ebenfalls nicht zu beanstanden. Die Auflagen im Fachbericht Brandschutz definieren, welche baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen durch die Bauherrschaft umzusetzen sind, um die Brandsicherheit zu gewährleisten.