Der Brandschutz macht folglich eine vorgängige Kontrolle notwendig. Sodann legen die Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) im Zusammenhang mit dem Brandschutz diverse Anforderungen an bestimmte Nutzungen und Gebäudearten fest, so bspw. in Bezug auf die Flucht- und Rettungswege oder die Ausmessung von geradeläufigen und gewendelten Treppen.13 Beim Einbau einer Treppe muss vorgängig überprüft werden, ob die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind. Bei dieser Ausgangslage ist es nicht zu beanstanden, dass die Gemeinde davon ausgegangen ist, das Vorhaben betreffe die Brandsicherheit und gestützt darauf die Baubewilligungspflicht bejaht hat.