Die Beschwerdeführenden beabsichtigen den Ersatz der bestehenden Gastroküche des ehemaligen Restaurants durch eine Wohnküche sowie den Einbau einer Treppe in den darüberliegenden Wohnraum (ehemaliges Sääli). Gemäss Ziffer 1 Bst. g der BSIG-Weisung Nr. 7/725.1/1.1 des Amts für Gemeinden und Raumordnung12 ist bei wesentlichen Veränderungen an Gastgewerbeküchen immer die Brandsicherheit betroffen und demnach von einer Baubewilligungspflicht auszugehen. Beim Ersatz einer Gastroküche durch eine Wohnküche handelt es sich um eine wesentliche Veränderung im Sinne der BSIG-Weisung. Der Brandschutz macht folglich eine vorgängige Kontrolle notwendig.