Der Antrag der Beschwerdeführenden, einen von der BVD bestimmten Anteil der geschuldeten Kosten dem Roten Kreuz des Kantons Bern spenden zu dürfen, wird sinngemäss als Antrag auf Überprüfung und Herabsetzung der Baubewilligungskosten entgegengenommen. Wie die Beschwerdeführenden den freien Betrag im Falle einer Herabsetzung der geschuldeten Kosten verwenden, bleibt ihnen überlassen. 2. Verfahrenskosten des Baubewilligungsverfahrens