2. Gegen den Bauentscheid vom 20. Dezember 2024 erhoben die Beschwerdeführenden am 9. Januar 2025 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Sie beantragen, den Sachverhalt zu überprüfen und einen von der BVD bestimmten Anteil der geschuldeten Kosten dem Roten Kreuz des Kantons Bern spenden zu dürfen. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 30. Januar 2025 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids.