Richtig ist der Hinweis im Gutachten H.________, auf dem Luftbild von 1927 sei das ehemalige Gerinne vom Siedlungsgebiet K.________ quer durch die Mulde bei den Zeughäusern erkennbar. Dabei handelt es sich jedoch gemäss dem Fachbericht Wasserbau des TBA um das früher offene Drainagesystem. Dieses System sei zu einem späteren Zeitpunkt offensichtlich erweitert und die Drainagegräben durch Drainageleitungen ersetzt worden. Diese Annahme des TBA überzeugt, das Muster der auf dem Luftbild erkennbaren Gerinne im Bereich der Moormulde «R.________» wirkt unnatürlich und dürfte daher künstlich angelegt worden sein.