Das AWA hat in seinem Fachbericht Wasser und Abfall vom 18. Oktober 2024 ausgeführt, die Abklärungen durch das TBA und das AWA im Laufe des Verfahrens sowie durch die Gemeinde Spiez im Rahmen der Gewässerraumausscheidung unter Berücksichtigung der erhaltenen Unterlagen und nach Sichtung weiterer Grundlagen hätten den folgenden Befund ergeben: Die Leitung sei Bestandteil eines Drainagenetzes zur Entwässerung des Moos und kein eingedoltes Gewässer. Es handle sich vorliegend also um kein Fliessgewässer nach Gewässerschutzgesetz.