biet der Mulde und dem geringen Gefälle ein so markantes und offenes Grabensystem mit vielen Seitenarmen von selbst hätte bilden können. Auch lasse die unnatürliche Linienführung (vgl. historisches Luftbild) an einer natürlichen Entstehung zweifeln. Das früher offene Drainagesystem sei zu einem späteren Zeitpunkt offensichtlich erweitert und die Drainagegräben durch Drainageleitungen ersetzt worden. Gemäss den Erläuterungen zum Wasserbaugesetz Art. 3 WBG (2023) seien Drainagen keine in den Boden verlegten Abschnitte von Oberflächengewässern. Sie seien in der Regel Bodenverbesserungsanlagen.