Unerheblich ist, ob das Wasser künstlich zusammengeführt bzw. geleitet wurde, weshalb dies geschah oder woher das Wasser stammt. Nicht relevant ist weiter, ob der Wasserlauf zeitweise gar kein Wasser führt, und auch nicht, ob er über gewisse Abschnitte eingedolt ist oder nicht.21 Vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind jedoch Drainagen.22