Im Bereich der Zeughäuser fänden sich keine Hinweise auf ein (unterirdisches) Gewässer. Die Fachberichte der für den Vollzug des WBG bzw. GSchG zuständigen Stellen (TBA und AWA) kämen übereinstimmend zum Schluss, dass im Bereich des Bauvorhabens kein Gewässer vorhanden sei, sondern eine Drainage. Diese Schlussfolgerung der zuständigen Fachämter sei für die Baubewilligungsbehörde nachvollziehbar und überzeugend; es gebe keinen Grund, von der Beurteilung der Fachämter abzuweichen.