b) Die Gemeinde Spiez hat dazu im angefochtenen Gesamtentscheid ausgeführt, gemäss den Fachkarten «Gewässernetz» und «Gewässer- und Grundwasserschutz» des Kantons Bern befinde sich im Bereich des geplanten Bauvorhabens weder ein unter- noch oberirdisches Gewässer. Erst deutlich unterhalb der K.________strasse sei ein eingedoltes Gewässer eingezeichnet. Jedoch werde auch dieses mit den Gewässerraumbestimmungen der Gemeinde, die zurzeit in der Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) sei, aus dem Gewässernetz entlassen. Im Bereich der Zeughäuser fänden sich keine Hinweise auf ein (unterirdisches) Gewässer.