Schliesslich seien die gewichtigen und ausführlichen Untersuchungsergebnisse zum Gewässernetz und den Wasserprozessen im Technischen Bericht zur Gefahrenkarte der Gemeinde Spiez nicht berücksichtigt worden. Aus all diesen Gründen stehe fest, dass die im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens vorgenommene Beurteilung zur Frage der Gewässereigenschaft durch das kantonale Tiefbauamt, das kantonale Amt für Wasser und Abfall sowie durch die Vorinstanz voreingenommen, einseitig und lückenhaft durchgeführt worden sei.