Die fachlichen Beurteilungen durch den von der Vorinstanz beigezogenen Experten H.________ sowie die entgegenstehenden amtlichen Einschätzungen durch den Bereich Umwelt der Gemeinde Spiez, durch die kantonale Abteilung Naturförderung (und das kantonale Fischereiinspektorat) seien ignoriert worden. Schliesslich seien die gewichtigen und ausführlichen Untersuchungsergebnisse zum Gewässernetz und den Wasserprozessen im Technischen Bericht zur Gefahrenkarte der Gemeinde Spiez nicht berücksichtigt worden.