__ eine Beschwerde eingereicht. Beide hätten somit nicht am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen und seien folglich nicht zur Beschwerde legitimiert (vgl. Art. 12c Abs. 2 NHG und Art. 40 Abs. 2 BauG). Auf die Beschwerde sei folglich mangels Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführer nicht einzutreten.