3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei forderte es auch das Amt für Wasser und Abfall (AWA) und das Tiefbauamt der Kantons Bern, Oberingenieurkreis I (TBA OIK I) zur Stellungnahme auf. Die Gemeinde Spiez beantragt in ihrer Stellungnahme vom 29. April 2025 die Abweisung der Beschwerde. Das AWA äusserte sich mit Stellungnahme vom 1. Mai 2025 zur Beschwerde, ohne einen Antrag zu stellen. Das TBA OIK I beantragt in seiner Stellungnahme vom 1. Mai 2025 auf die Durchführung eines formellen Gewässerfeststellungsverfahrens nach Art. 38 WBV2 zu verzichten.