1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 23. April 2024 bei der Gemeinde Spiez ein Baugesuch ein für den Abbruch der bestehenden Zeughäuser und den Neubau von vier Wohnhäusern à je drei Reiheneinfamilienhäusern mit Einstellhalle und Unterkellerung von drei Gebäuden auf Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen G.________ in seinem eigenen Namen sowie im Namen der Beschwerdeführer 1 und 2 Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 20. Februar 2025 erteilte die Gemeinde Spiez die Baubewilligung.