4. Die Beschwerdegegnerinnen haben den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 5024.50 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegnerinnen haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Frau Rechtsanwältin A.________, eingeschrieben - Frau Rechtanwältin B.________ und/oder Herr Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, per Mail - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Saanen, Bauverwaltung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungspräsident