Es entspreche dem Gebot des verdichteten Bauens, eine bestehende überbaute Fläche nicht zu verkleinern. Vielmehr entspreche es dem Gebot des verdichteten Bauens und somit einem öffentlichen Interesse, dass die bereits bestehende und überbaute Fläche genutzt werde, um Wohnraum zu erhalten. Das revidierte RPG schreibe zur Gewinnung von neuen Landreserven eine innere Verdichtung vor. Die Absichten, eine bestehende Fläche in der Kernzone zu erhalten, entspreche den bundesrechtlichen und kantonalen Vorgaben im Zusammenhang mit der Verdichtung.