Es sei somit ohne Weiteres möglich, einerseits das Kino zu erhalten und andererseits trotzdem zusätzlich noch einen kleinen Anbau zu erstellen. Die Vergrösserung und die Abweichung von der maximalen Grundfläche würden keinerlei positive Auswirkungen auf das Kino haben. Sie führe einzig dazu, dass mehr und vor allem grössere und luxuriösere Wohnungen erstellt werden könnten. Die Abweichung von der maximalen Grundfläche könne somit nicht über einen angeblichen Beitrag zur attraktiven Freizeitinfrastruktur gerechtfertigt werden, sondern habe damit keinerlei Zusammenhang. Die Ausnahmebewilligung sei zu verweigern und dem Vorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen.