__ massgeblich beitrage, so dass die öffentlichen Interessen gewahrt seien. Die von den Einsprechern angeführten Einschränkungen würden aus der reglementkonformen Gebäudehöhe resultieren und seien öffentlich-rechtlich nicht geschützt. Folglich sei die Ausnahme betreffend die Überschreitung der maximal überbauten Fläche pro Hauptgebäude in der DK9 nach Art. 15 GBR zu erteilen.