Entsprechend wird auch das Überbauungsbild durch dieses Vorhaben trotz gleichbleibender Grundfläche als dichter wahrgenommen als im Bestand. Die durch die verletzte Norm geschützten öffentlichen Interessen (Verhindern einer zu dichten Überbauung, Verhindern von zu massigen Gebäuden) werden damit durch das Bauvorhaben noch stärker beeinträchtigt als bisher.