Dies dürfte – neben der erwähnten Beschränkung der Überbauungsdichte – primär einen ästhetischen Zweck haben, indem man in bestimmten Gebieten Hauptgebäude mit zu grossen Grunddimensionen (und damit zu massige Gebäude) verhindern will. Die verletzte Norm beschränkt dagegen nicht die Höhe der Gebäude und bezweckt damit nicht das Verhindern von (zu) hohen Bauten. Die mit der verletzten Norm geschützten Interessen (Verhindern einer zu dichten Überbauung, Verhindern von zu massigen Gebäuden) sind damit in erster Linie öffentlicher Art (Steuerung der Überbauungsdichte, Ästhetik).