schluss bedeutet dies bei der DK 8 und DK 9, bei welchen eine maximal überbaute Fläche pro Hauptgebäude festgelegt ist, dass diese in den Dorfkernzonen grundsätzlich angestrebte dichte Überbauung begrenzt werden soll. Da die maximal überbaute Fläche pro Hauptgebäude festgelegt wird, scheint man mit dieser Norm zudem verhindern zu wollen, dass einzelne Hauptgebäude mit zu grossen Grunddimensionen entstehen. Dies dürfte – neben der erwähnten Beschränkung der Überbauungsdichte – primär einen ästhetischen Zweck haben, indem man in bestimmten Gebieten Hauptgebäude mit zu grossen Grunddimensionen (und damit zu massige Gebäude) verhindern will.