Dagegen sind innere Umbauten und rückwärtige Erweiterungen bei einem Gebäude, das zu nahe an der Nachbargrenze steht, mit der Besitzstandsgarantie vereinbar. Weiter darf etwa ein zu langes Gebäude, auf dem Mehrlängenteil nicht aufgestockt werden, auch wenn eine Aufstockung nach den Zonenvorschriften grundsätzlich zulässig wäre.12