Das Kino solle um eine Wohnung aufgestockt werden, obwohl sich über dem Kino bisher keine Wohnung befunden habe. Beim geplanten Abriss und Neubau handle es sich somit nicht um einen Umbau, welcher die bisherigen Ausmasse respektiere, sondern dieser sprenge das Mass dessen, was im Rahmen der Besitzstandsgarantie zulässig sei. Die Gemeinde führte in ihrem Amtsbericht vom 17. Mai 20239 aus, dass sich die Bau- und Planungskommission nicht auf den Besitzstand stütze. Dieser sei vorliegend nicht gegeben, da die Masse des Bestandes nicht eingehalten würden. Es könne jedoch eine Ausnahme für die Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudefläche gewährt werden.