b) Die Beschwerdeführenden führten in ihrer Einsprache vom 13. Oktober 20228 aus, geplant sei ein Abbruch des grössten Teils des bestehenden Gebäudes und ein Wiederaufbau, welcher nur gerade in Bezug auf die Grundfläche des geplanten Gebäudes mit dem bestehenden übereinstimme. Die oberirdischen Bauten sollen höher gebaut werden als die bisherigen, die Dachform und die verschiedenen Giebel seien anders angeordnet als bisher. Zudem seien zwei Untergeschosse geplant, welche beinahe an die Parzellengrenzen reichen sollen. Das Kino solle um eine Wohnung aufgestockt werden, obwohl sich über dem Kino bisher keine Wohnung befunden habe.