6. Eventualiter, für den Fall der Erteilung einer Baubewilligung a. Die Gesuchstellerinnen seien anzuweisen, vor Beginn der Bauarbeiten ein Rissprotokoll des Gebäudes auf der Parzelle Art. 2900 GB anzufertigen und während der gesamten Baudauer Erschütterungen und Verschiebungen elektronisch aufzuzeichnen. b. Die Baubewilligung sei mit der Auflage/Bedingung zu verbinden, dass die Gesuchstellerinnen dazu verpflichtet sind, ihr Baugrubensicherungskonzept, enthaltend Massnahmen zur Verhin-