5. Hauptsächlich: Die Einsprache der Einsprecher vom 13. Oktober 2022 sei gutzuheissen und dem Bauvorhaben Abbruch und Wiederaufbau des Wohnbereiches, Änderung des Daches, Umbau des bestehenden Kinos mit Kino-Bar sowie einer beleuchteten Reklame, eBau-Nr. F.________, sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter: Die Sache sei der Vorinstanz zum Entscheid im Sinne der Erwägungen zurückzuweisen.