Das bestehende Gebäude auf der Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. L.________ (M.________strasse Nr. 6) ist zudem im Bauinventar als erhaltenswertes Baudenkmal verzeichnet. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 27. Februar 2025 erteilte das Regierungsstatthalteramt Obersimmen- tal-Saanen die Baubewilligung, eine Ausnahmebewilligung für das Überschreiten der maximal überbauten Fläche pro Hauptgebäude sowie die Zusicherung einer Betriebsbewilligung gemäss Art. 6 Abs. 2 Bst. a GGG3 für einen öffentlichen Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank für einen Ausschankraum im Erdgeschoss (Kino-Bar) mit 15 Sitzplätzen.