2. Die Beilagen 2 bis 7 der Beschwerde vom 12. März 2025 gehen zurück an die G.________. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Baubewilligungsbehörde der G.________, mit Beilagen gemäss Ziffer 2, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt H.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. A.________ und/oder Frau Rechtsanwältin B.________, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungspräsident