_ keine Aussensitzplätze mehr vorgesehen. Zum anderen wird die durch die Verkleinerung der Rasenfläche nord- und südöstlich freigewordene Fläche für den Gastgewerbebetrieb der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten genutzt.8 Insofern kommt es nicht zu einer unmassgeblichen Veränderung der gastgewerblich genutzten Fläche. Dass sich das Publikum bei Stehanlässen im J.________ bewegt, ist unerheblich, zeigt die erwähnte Fläche doch nur an, wo die 80 bewilligten Aussensitzplätze aufgestellt werden dürfen.