Im Baubewilligungsverfahren sei berücksichtigt, dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung und aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse damit gerechnet werden müsse, dass sich das Publikum gerade bei Stehanlässen auch ausserhalb des möbliert eingezeichneten Bereichs im J.________ bewege. Auch wenn die gastgewerblich beanspruchte Fläche in etwa gleichbleibt wie im bewilligten Zustand, kommt es zu einer Veränderung ebendieser. Zum einen sind unter der bestehenden Linde und der bestehenden Rosskastanie im nordöstlichen Bereich der Parzelle G.________ Grundbuchblatt Nr. I.________ keine Aussensitzplätze mehr vorgesehen.