Mit Blick auf den Immissionsschutz und die spätere Überprüfung der Einhaltung der Baubewilligung sei die Grösse und Lage der Fläche von Bedeutung, die gastgewerblich genutzt werden dürfe. Diese verändere sich vorliegend durch die Projektänderung auch mit Blick auf die weiteren gastgewerblichen (Son- der-) Interessen «nicht oder nur ganz unwesentlich». Im Baubewilligungsverfahren sei berücksichtigt, dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung und aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse damit gerechnet werden müsse, dass sich das Publikum gerade bei Stehanlässen auch ausserhalb des möbliert eingezeichneten Bereichs im J.___